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   LG Landshut, 20.09.2012 - 23 O 1513/12   

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LG Landshut, 20.09.2012 - 23 O 1513/12 (https://dejure.org/2012,52920)
LG Landshut, Entscheidung vom 20.09.2012 - 23 O 1513/12 (https://dejure.org/2012,52920)
LG Landshut, Entscheidung vom 20. September 2012 - 23 O 1513/12 (https://dejure.org/2012,52920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Prospektmangels im Zusammenhang mit einer Geldanlage bei unvollständigen bzw. verwirrenden Angaben hinsichtlich der Provisionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus LG Landshut, 20.09.2012 - 23 O 1513/12
    Entspricht ein Prospekt diesen Anforderungen nicht, so hat der auf seiner Grundlage geworbene Anleger, wenn er bei richtiger und vollständiger Information von einer Beteiligung Abstand genommen hätte, gegen die schuldhaft handelnden Prospektverantwortlichen Anspruch auf Rückzahlung seiner Aufwendungen für den Erwerb Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 2004, 2228 ).

    Zu den zentralen Punkten, über die ein solcher Prospekt informieren muss, ist die Tatsache, welcher Anteil des von den Anlegern einbezahlten Geldes nicht in das wirtschaftliche Zielobjekt fließt, sondern als "Weichkosten" nicht für die eigentliche Investition zur Verfügung steht, vgl. BGH, 01.03.04, II ZR 88/02, NJW 2004, 2228 .

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus LG Landshut, 20.09.2012 - 23 O 1513/12
    Nach den von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätzen hat der Prospekt - inklusive der Nachträge -, der für den Interessenten im Allgemeinen und bei dem hier zu entscheidenden Sachverhalt auch im Besonderen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit über eine Beteiligungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, vgl. BGH, II ZR 329/04, NJW 2006, 2042 .

    Es ist jedoch keine ausreichende Aufklärung wenn sich entscheidende Informationen über den Weichkostenanteil und damit über die mögliche Rentabilität der Anlage an verschiedenen Stellen, noch dazu - wie hier - in verschiedenen Dokumenten befinden und zur Ermittlung des Weichkostenanteils nicht nur mehrere Rechenvorgänge, sondern auch noch eine scharfsinnige Analyse des gestaffelten Beteiligungsmodells erforderlich ist ( BGH II ZR 329/04, NJW 2006, 2042 ).

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus LG Landshut, 20.09.2012 - 23 O 1513/12
    Bei der Prüfung, ob ein Prospekt korrekt ist, ist nicht die jeweils wiedergegebene Einzeltatsache, sondern es ist das Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens vermittelt, vgl. BGH II ZR 175/81, NJW 82, 2823, 2824.
  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

    Auszug aus LG Landshut, 20.09.2012 - 23 O 1513/12
    Der maßgebliche Empfängerhorizont für das Angebot in einem Prospekt, der sich an das Publikum mittelt, ist damit nach den Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Kleinanlegers zu beurteilen, der sich alleine anhand der Prospektangabe über die Kapitalanlage informiert und über keine Spezialkenntnisse verfügt (BGH, 18.09.2012, XI ZR 344/11).
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus LG Landshut, 20.09.2012 - 23 O 1513/12
    Zwar dürfen die Prospektverantwortlichen eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen (BGH III ZR 159/07).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus LG Landshut, 20.09.2012 - 23 O 1513/12
    Damit gehört sie zum Personenkreis der "uneigentlichen Prospekthaftung", vgl. Palandt, Rdnr. 71 zu § 311 BGB , BGH XI ZR 70/92, NJW-RR 1992, 879 .
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus LG Landshut, 20.09.2012 - 23 O 1513/12
    Es handelt sich um einen rechtlich relevanten Prospektmangel, wenn Anleger aus dem Prospekt über die Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft nicht ersehen können, dass das von ihnen aufgebrachte Kapital zu wesentlichen Teilen an den Initiator zurückfließt und für die beworbene Investition nicht zur Verfügung steht (BGH II ZR 280/98, Urteil vom 29.5.2000).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus LG Landshut, 20.09.2012 - 23 O 1513/12
    Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen (BGH, 14.06.2007, III ZR 300/05, NJW-RR 2007, 1329 .).
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